IT- UND INTERNETRECHT

Das IT-Recht umfasst alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Hard- und Software, Datenbanken und dem Internet . Maßgeblich sind das Immaterialgüterrecht, insbesondere das Urheberrecht, sowie das Wettbewerbsrecht bei der Erstellung von

  • Software-Verträgen oder
  • Verträgen über die Erstellung von Websites und Internetportalen. Immer wichtiger wird auch das
  • Outsouren in Clouds.

DATENSCHUTZRECHT

Auch das Datenschutzrecht muss in diesen Themenbereichen stets berücksichtigt werden.

Die Formulierung des Verarbeitungszweckes ist nicht nur im Hinblick auf die Informationspflichten und die Erstellung einer Datenschutzerklärung essentiell, sondern zwingende Voraussetzung um Daten im gewünschten Umfang nutzen zu können. Für die Verarbeitungsvorgänge ist ein Verarbeitungsverzeichnis zu erstellen.

Mit Auftragsverarbeiterverträgen werden die Rechte und Pflichten von Auftragsverarbeitern iSd DSGVO geregelt.

IMPRESSUM

DATENSCHUTZ

Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung der Rechtsanwaltskanzlei von Dr. Thomas Kaps.

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